Gebäudetypologie

Die KGV teilt Gebäude und Installationen in verschiedene Klassen ein, je nach Risiko, das sie bergen für Menschen, Tiere und Sachgüter. Gebäude und technische Installationen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

  • Nutzung
  • Belegung
  • Höhe
  • Definition der Gefahr in Zusammenhang mit dem Gebäude (Dimensionierung, Bau, thermische Belastung, Qualitätssicherung)
  • Standort
  • Risiko bezüglich Naturgefahren

Bauabnahme

Gemäss Spezialgesetzgebung in den Bereichen Bau und Raumplanung, ist für Gebäude und technische Installationen eine Bauabnahme erforderlich, um die Nutzungsbewilligung zu erhalten.

Periodische Kontrollen

Für die Häufigkeit der periodischen Gebäudekontrollen gilt:

  • Gebäude der Typologie-Klasse mit erhöhtem Risiko: alle 5 Jahre
  • Gebäude der Typologie-Klasse mit geringem Risiko: alle 10 Jahre

Freistehende Einzelhäuser im Sinne von Art. 55 Ausführungsreglement RPBR sind nicht den erwähnten Kontrollen unterstellt; sie obliegen der Verantwortung der Besitzer*innen. Die Gemeinde kann, wenn sie es als notwendig erachtet, sporadische Kontrollen vornehmen.