Durch Feuer verursachte Schäden
VON DER KGV VERSICHERTE SCHÄDEN
SELBSTBEHALT CHF 0.-
- plötzliches und unvorhersehbares Ereignis
NICHT VON DER KGV VERSICHERTE SCHÄDEN
- zweckmässige Nutzung
- gewöhnliche Abnutzungserscheinungen
- elektrischer Strom
- normales Funktionieren von Schutzvorrichtungen
z.B. Sicherungen
Durch Naturgefahren verursachte Schäden
VON DER KGV VERSICHERTE SCHÄDEN
SELBSTBEHALT CHF 200.-
- plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis
- durch zumutbare, von der KGV geforderte Schutzmassnahmen nicht zu verhindern
VON DER KGV NICHT VERSICHERTE SCHÄDEN
- Geländebeschaffenheit
z.B. Absenkungen, Einbrüche, permanente Rutschungen - Erdbewegungen / Schlammabflüsse aufgrund von Grabarbeiten / künstlich aufgeschichteter Erdmassen
- mangelhafte Konstruktion / ungenügender Unterhalt des Gebäudes
- fehlerhafte Fundamente oder Fundamentsisolationen
- Grundwasser / Kanalisationsrückstau (vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung)
- kontinuierliche natürliche Einflüsse ohne Einwirkung einer ausserordentlichen Gewalt
- Einsickern von Wasser / Feuchtigkeit u.a. kapillar aufsteigend
- Eindringen von Wasser durch Dächer, Wände, Türen, Fenster und Dachluken
Allgemeine Ausschlüsse
Nicht von der Gebäudeversicherung gedeckt sind direkte oder indirekte Schäden, welche verursacht wurden von:
- Erdbeben, Vulkanausbruch, Meteoriteneinschlag und Überschallknall
- Veränderung der Atomkernstruktur
- Wasser aus künstlichen Seen oder anderen Wasserkraftanlagen
- kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen oder inneren Unruhen
- Einsätzen und Übungen der Armee und des Zivilschutzes
- Schleuderbrüchen oder anderen mechanischen Stössen
Folgeschäden
Die Ausgaben für Massnahmen zum Schutz der unversehrten Gebäudeteile werden von der KGV übernommen.
Die KGV berücksichtigt ausschliesslich diese Ausgaben, welche in der objektiv notwendigen Zeitspanne zur Wiederherstellung des schützenden Gebäudeteils gemäss Zustand vor dem Schadenereignis getätigt wurden. Die KGV deckt keine Verschlimmerung des Schadens, wenn diese durch Fehlverhalten des Eigentümers oder der Eigentümerin verursacht wurde.
Nicht versicherte Risiken und Gebäude
Gebäude oder Risiken, die nicht von der KGV gedeckt werden, können von Dritten versichert werden; ausgenommen sind Fälle von Doppelversicherung oder Versicherungsausschluss.
Privatversicherungen können Zusatzdeckungen zu denjenigen der obligatorischen Versicherung anbieten.