1. Schritt
- Verhindern, dass sich der Schaden verschlimmert:
Notfallmassnahmen (Abdeckung, Stauen, Trocknen, Reinigen) - Die öffentliche Sicherheit gewährleisten.
- Die beschädigten Sachgüter in ihrem Zustand belassen bis zum Eintreffen eines Vertreters der KGV.
- Fotos vom Schadenfall machen.
- Den Schaden der KGV melden.
- Keine Reparaturarbeiten vornehmen ohne Genehmigung der KGV.
Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zur Kürzung, bzw. Streichung der Entschädigungen führen.
Tarif für persönliche Arbeiten zur Reinigung und Räumung: CHF 30.-/h.
Die Gesamtzahl der Stunden ist genehmigungspflichtig.Obergrenze für Zusatzleistungen (Räumung, Evakuierung, Transport usw.): 15% des gesamten Schadenbetrags.
2. Schritt
- Offerten einholen.
- Kostenvoranschlag der Schätzungskommission der KGV übermitteln.
- Nach Zustimmung des Schätzersder KGV die Arbeiten zuweisen.
- Rechnungen auf den Namen des Versicherten ausstellen lassen.
- Rechnungen der Schätzungskommission der KGV übermitteln.