Wenn der Zustand als „gut“ oder „mittel“ eingestuft wird: Es gilt der Neuwert.

Die Gebäude werden zum Neuwert, gemäss indexiertem Wert des letzten Prämienbescheids versichert.

Wenn der Zustand als „schlecht“ gilt: Es gilt der Zeitwert.

Die Gebäude werden zu ihrem aktuellen Wert versichert, grundsätzlich ohne Indexierung. Im Schadenfall wird die Überalterung der der Bauteile mitberücksichtigt. Der Versicherungswert steht auf dem letzten Prämienbescheid.