Grundsätzlich wird die Versicherungsdeckung pro Gebäude erstellt, nicht pro Einheit Stockwerkeigentum.
Die Eigentümerschaft meldet der KGV die Immobilienverwaltung, die das Stockwerkeigentum im Auftrag verwaltet.
Die Stockwerkeigentümer∙innen bestimmen eine Vertretung, indem sie das entsprechende Formular korrekt ausgefüllt und unterzeichnet zurückschicken.
Bei Wechsel der Eigentümerschaft für eine Einheit muss sich die neue Eigentümerschaft bei der KGV nicht melden, da die Versicherungsdeckung pro Gebäude erstellt wird.