Die KGV erhält direkt vom Grundbuchamt alle Änderungen in Zusammenhang mit der Eigentümerschaft eines Gebäudes.
Der oder die Eigentümer∙in kann dennoch per E-Mail (info@ecab.ch) einen Wechsel der Eigentümerschaft melden, indem eine Kopie des Verkaufsdokuments beigelegt wird.
Die KGV nimmt keine Aufteilung der Prämie zwischen alter und neuer Eigentümerschaft vor, da nur die neue Eigentümerschaft für die Zahlung der Prämie verantwortlich ist. Bei einem Wechsel der Eigentümerschaft ist es an den beiden Parteien, die Aufteilung der Prämie vorzunehmen. Die Rechnung der jährlichen Prämie wird im ersten Quartal verschickt.