Im Bau oder Umbau befindliche Gebäude (Umbau, Erweiterung oder Renovation)
Im Bau befindliche Gebäude werden ab Vergabe der Baubewilligung und ohne vorangehende Schätzung provisorisch versichert. Gleiches gilt für die folgenden Arbeiten, für die eine Baubewilligung erteilt wurde:
- Umbauarbeiten
- Erweiterungsarbeiten
- Wiederaufbauarbeiten
- Montage von Installationen.
Nach Abschluss der Arbeiten und sobald die Schätzung erstellt wurde, wird rückwirkend eine Abrechnung der Versicherungsprämie für den Zeitraum der Arbeiten erstellt.
Achtung : Arbeiten, die eine Baubewilligung erfordern und jedoch ohne Genehmigung ausgeführt werden, sind nicht versichert. Die provisorische Versicherung erlischt, sobald das Gebäude fertiggestellt ist.